Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts agieren viele verschiedene Akteure. Dazu gehören Privat- und Geschäftsbanken sowie Sparkassen, die häufig als Berater auftreten oder als direkte Vertragspartner bei Produkten wie Girokonten oder Darlehen fungieren. Zudem gibt es Emittenten, die Wertpapiere oder andere Kapitalanlagen ausgeben. Kunden und Anleger stehen diesen Gruppen gegenüber, und aus diesen Beziehungen können Informationsdefizite und Interessenskonflikte entstehen, die zu rechtlichen Streitigkeiten führen können. Zusätzlich gibt es staatliche Institutionen wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Zentralbanken und Börsen, die eine Aufsichtsfunktion innehaben.
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann in folgenden Bereichen helfen:
Beratung und Vertragsprüfung:
Vertretung in Rechtsstreitigkeiten:
Regulatorische Compliance:
Spezialisiertes Wissen und Schnittstellenkompetenz:
Kapitalmarkttransaktionen:
Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute agieren sowohl im Bankrecht als auch im Kapitalmarktrecht, oft als Vermittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnehmern. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Fragen erfordern tiefgehendes Fachwissen und ein Verständnis der Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann dabei helfen, rechtliche Konflikte zu vermeiden, regulatorische Anforderungen zu erfüllen und bei Streitigkeiten kompetent zu vertreten.
Im Zentrum des Bankrechts stehen die Bankgeschäfte, die Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Kunde schaffen. Die gesetzlichen Grundlagen bilden hauptsächlich:
Ein spezifisches Bankgesetz gibt es nicht, dafür existieren viele spezielle Einzelgesetze. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Kreditwesengesetz, das das Bankenwesen regelt. Verträge mit Banken basieren meist auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kreditinstitute, bekannt als AGB-Banken oder AGB-Sparkassen. Diese AGB, oft als das "Kleingedruckte" bezeichnet, erweisen sich immer wieder als unwirksam, wie zuletzt Klauseln, die die Erstattung von Auslagen oder das Vorlegen eines Erbscheins durch Erben verlangten.
Einlagen und Vermögensverwaltung
Zum Kerngeschäft von Banken gehört die Verwahrung und Verwaltung von Geld und anderen Vermögenswerten ihrer Kunden. Dies erfolgt üblicherweise in Form von Buchgeld auf Bankkonten, Wertpapieren wie Aktien in einem Depot oder Wertgegenständen wie Schmuck und Gold in einem Schließfach. Je nach Art der Verwahrung unterscheidet man zwischen Kontovertrag, Depotvertrag und Mietvertrag.
Konten unterscheiden sich hinsichtlich der Kontoinhaber – ob Einzelkonto, Gemeinschaftskonto, Privatkonto, Geschäftskonto oder Treuhandkonto – sowie der Kontoart, wie Girokonto, Sparkonto, Tagesgeldkonto oder Kreditkonto. Die Geschäftsbeziehung zwischen Banken und Kunden basiert hierbei auf einem Kontovertrag. Bei Bedarf wird bei einer Kontoüberziehung ein Dispokredit gewährt oder das Konto gesperrt.
Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wie Sparkassen sind verpflichtet, ein Konto anzubieten. Auch private Banken haben Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden, etwa die Umwandlung eines regulären Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) auf Wunsch des Kunden.
Zahlungsverkehr
Ein weiterer wichtiger Bereich des Bankgeschäfts ist die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Zahlungen werden über Girokonten mittels Überweisung, Scheck, Wechsel oder Lastschrift – durch Abbuchung oder Bankeinzug – sowie Kreditkarte und EC-Karte abgewickelt. Dazu kommen moderne Zahlungsformen wie Online-Banking und Dienste wie PayPal. Bei Problemen wie Kartenverlust, Skimming (heimliches Auslesen von Karteninformationen) und Phishing (Betrug mittels gefälschter E-Mails, Websites oder SMS), stellt sich die Frage nach der Haftung der Bank für entstandene Schäden.
Kreditvergabe und Garantien
Die Kreditvergabe ist ein zentrales Geschäftsfeld der Banken. Der Darlehensvertrag zwischen Kreditnehmer (Schuldner) und Kreditinstitut (Gläubiger) regelt die Rückzahlung und Sicherheiten. Negativeinträge bei der Schufa können die Kreditvergabe behindern, weshalb unter Umständen eine Klage zur Löschung des Schufa-Eintrags erforderlich sein kann.
Besondere Regelungen gelten für bestimmte Darlehen wie Verbraucherkredite und Baufinanzierungen für privat genutzte Immobilien, insbesondere bezüglich Zinsangaben und Tilgungsprobleme. Diese Regelungen dienen dem Verbraucherschutz. Zusätzlich gehört auch die Übernahme von Garantien und die Stellung von Bürgschaften zum Kreditgeschäft der Banken.
Das Kapitalmarktrecht befasst sich mit der Ausgabe und dem Handel austauschbarer Finanzinstrumente. Dazu zählen Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Schuldscheine, Derivate und Optionsrechte. Diese Instrumente werden typischerweise zur Kapitalanlage erworben. Fonds bündeln und verwalten mehrere dieser Finanzinstrumente, wobei je nach Investitionsgegenstand unterschiedliche Fondstypen wie Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Dachfonds, Geldmarktfonds, Rentenfonds und Aktienfonds existieren. Anleger können Anteile an diesen Investmentfonds erwerben, bekannt als Investmentzertifikate. Hinter diesen Finanzinstrumenten stehen verschiedene Formen von Kapital, oft Unternehmenswerte und Immobilien.
Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
Investitionen bieten Kapitalanlegern Gewinnchancen, aber auch Verlustrisiken. Wertpapierhandel und Börse sind daher durch das Kapitalanlagerecht gesetzlich geregelt. Aufklärungspflichten, etwa über fließende Provisionen und Rückvergütungen, sollen Falschberatungen verhindern. Bei Verstößen können Banken Schadensersatzansprüche von Anlegern drohen, wie dies in der Vergangenheit beim Verkauf von Schrottimmobilien der Fall war. Oft ist es nur Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich, die komplexen Anlageprodukte zu durchschauen. Dies gilt auch bei Kursmanipulationen durch Insidergeschäfte oder Falschinformationen, die strafbar sind.
Gemeinschaft von Geschädigten und Musterverfahren
Geschädigte Anleger suchen oft den Zusammenschluss mit anderen Betroffenen, um ihre Ansprüche effektiver durchzusetzen. Gesetzliche Regelungen wie das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das auch auf Berater- und Vermittlerfälle ausgedehnt wurde und Vergleichsschlüsse vorsieht, ermöglichen die effektive Verfolgung sogenannter „Streuschäden“. Ein spezialisierter Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht kann sicherstellen, dass die Rechte der Anleger zielgerichtet verfolgt werden.