RH-Recht
Rechts- und Fachanwaltliche Beratung und Vertretung
 

Erbrecht betrifft jeden Menschen irgendwann im Leben

 

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge einer Person nach ihrem Tod. Es bestimmt, wer Erbe wird und wie das Erbe verteilt wird, einschließlich der Rechte und Pflichten der Erben. Das Erbrecht umfasst auch Testamente, Erbverträge und gesetzliche Erbfolgen sowie Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger. Zudem regelt es die Nachlassabwicklung und die Verwaltung des Erbes.


3 Fakten, die zeigen, warum der richtige Anwalt in Erbangelegenheiten so wichtig ist:

  1. Nur 20% der Deutschen erstellen eine letztwillige Verfügung!
  2. 60% der erstellten Verfügungen sind handschriftlich erstellt! 90% dieser erstellten letzwilligen Verfügungen sind inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder vollkommen unwirksam!
  3. 15% aller Erschaftsfälle in Deutschland führen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, aufgrund von Unklarheiten, Anfechtungen oder Pflichtteilsansprüchen!

(Quelle: Statistisches Bundesamt)


Bereits Kleinigkeiten in der Formulierung eines Testaments können weitreichende Konsequenzen für die Bedeutung oder Auslegung haben. Unklare oder fehlerhafte Formulierungen können die Verteilung des Erbes in eine unbeabsichtige Richtung lenken. 

Eine fundierte erbrechtliche Beratung ist daher unerlässlich. 

Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre erarbeiteten Früchte des Lebens gesichert an die nächste Generation übergeben wird, ohne dabei Ihre eigenen Sicherungsinteressen zu vernachlässigen.


Wir unsterstützen Sie gerne in folgenden Situationen:

  • Auseinandersetzung von Nachlässen gemäß gesetzlicher Erbfolge oder letztwilliger Verfügung
  • Vorweggenommene Erbfolge durch Geschäfte zu Lebzeiten

Erblasser:

  • Erstellung von eindeutigen rechtssicheren Verfügungen
  • Nachlassabwicklung
  • Den Erben helfen, Erbschaftssteuer zu sparen
  • Absicherung Ihres Partners, Ihrer Firma, von Angehörigen nach Ihrem Tod

Erbe:

  • Feststellung ob Sie das Erbe annehmen sollen
  • Auseinandersetzung mit weiteren Erben
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen
  • Hilfe bei der schnellen und unstrittigen Auseinandersetzung
  • Gesetzlich zulässige Erzwingung von sachgerechter Zusammenarbeit



Erbrecht und Steuern stehen immer in Verbindung miteinander. Profitieren Sie daher von unserer Zusammenarbeit mit der hauseigenen Steuerkanzlei
Bei uns erhalten Sie erbrechtliche und steuerliche Beratung unter einem Dach
 
 
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