Erbrecht betrifft jeden Menschen irgendwann im Leben
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge einer Person nach ihrem Tod. Es bestimmt, wer Erbe wird und wie das Erbe verteilt wird, einschließlich der Rechte und Pflichten der Erben. Das Erbrecht umfasst auch Testamente, Erbverträge und gesetzliche Erbfolgen sowie Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger. Zudem regelt es die Nachlassabwicklung und die Verwaltung des Erbes.
3 Fakten, die zeigen, warum der richtige Anwalt in Erbangelegenheiten so wichtig ist:
- Nur 20% der Deutschen erstellen eine letztwillige Verfügung!
- 60% der erstellten Verfügungen sind handschriftlich erstellt! 90% dieser erstellten letztwilligen Verfügungen sind inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder vollkommen unwirksam!
- 15% aller Erbschaftsfälle in Deutschland führen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, aufgrund von Unklarheiten, Anfechtungen oder Pflichtteilsansprüchen!
(Quelle: Statistisches Bundesamt)
Bereits Kleinigkeiten in der Formulierung eines Testaments können weitreichende Konsequenzen für die Bedeutung oder Auslegung haben. Unklare oder fehlerhafte Formulierungen können die Verteilung des Erbes in eine unbeabsichtigte Richtung lenken.
Eine fundierte erbrechtliche Beratung ist daher unerlässlich.
Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre erarbeiteten Früchte des Lebens gesichert an die nächste Generation übergeben werden, ohne dabei Ihre eigenen Sicherungsinteressen zu vernachlässigen.
Wir unterstützen Sie gerne in folgenden Situationen:
- Auseinandersetzung von Nachlässen gemäß gesetzlicher Erbfolge oder letztwilliger Verfügung
- Vorweggenommene Erbfolge durch Geschäfte zu Lebzeiten
Erblasser:
- Erstellung von eindeutigen rechtssicheren Verfügungen
- Nachlassabwicklung
- Den Erben helfen, Erbschaftsteuer zu sparen
- Absicherung Ihres Partners, Ihrer Firma, von Angehörigen nach Ihrem Tod
Erbe:
- Feststellung, ob Sie das Erbe annehmen sollen
- Auseinandersetzung mit weiteren Erben
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen
- Hilfe bei der schnellen und unstrittigen Auseinandersetzung
- Gesetzlich zulässige Erzwingung von sachgerechter Zusammenarbeit