RH-Recht
Rechts- und Fachanwaltliche Beratung und Vertretung
 

Risiken erkennen, bevor es zu spät ist.

Das Immobilienrecht umfasst das öffentlich-rechtliche und das privatrechtliche Immobilienrecht.
Das private Immobilienrecht, auch Immobiliarsachenrecht, Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht genannt, befasst sich mit den privatrechtlichen Fragestellungen und Aspekten von Immobilien und der Immobilienwirtschaft.


Hausbesitzer und Verbraucher

Für Verbraucher und Hausbesitzer stehen der Hauskauf und der Hausbau im Mittelpunkt. 

Beim Immobilienkauf beraten wir unsere Mandanten umfassend zu den rechtlichen Aspekten der Immobilienfinanzierung, wie Darlehen, Bausparen, Hypothek und Grundschuld, sowie zum Grundstücks- oder Wohnungskauf. 

 

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen, Mietverträgen und Pachtverträgen.

Wir entlasten Sie durch:

 

  • Die Analyse rechtlicher Risiken, wie Altlasten und Rechte Dritter,
  • Die Unterstützung bei Anträgen bei Behörden, wie Katasteramt, Grundbuchamt und Notar,
  • Die Verhandlung und Ausarbeitung von Darlehensverträgen, Sicherungsmitteln, notariellen Kaufverträgen und Auflassungen.


Auch bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken und Eigentumswohnungen beraten wir die Käuferseite, um sicherzustellen, dass die kurzen Zahlungs- und Handlungsfristen eingehalten werden. Auf der Gläubigerseite unterstützen wir bei der Durchsetzung der Zwangsvollstreckung, während wir auf der Schuldnerseite Ihre Optionen prüfen, um eine Vollstreckung in Ihr Grundstück und Grundvermögen zu vermeiden.
Im Immobilienrecht geht es oft um die Sicherung von Rechten an Grundstücken und Eigentumswohnungen. Frühzeitiger rechtlicher Rat kann verhindern, dass entgegenstehende Rechte Dritter, wie Vorkaufsrechte oder Vormerkungsrechte, die Freude an Ihrem Erwerb beeinträchtigen.
Bei mehreren Kreditsicherheiten oder bestehender Verschuldung empfiehlt sich nach einigen Jahren eine Neuevaluierung der Lage. Dies kann Übersicherungen vermeiden und Optionen schaffen, die Kreditwürdigkeit für zukünftige Investitionen wie Sanierung und Renovierung zu erhöhen.


Beim Hausbau sind ebenfalls Risiken zu berücksichtigen:

  • Was tun, wenn der Bauträger oder Architekt in Verzug gerät und Kosten verursacht? Können Verzugsschäden geltend gemacht werden?
  • Wie geht man mit mangelhafter Leistung von Handwerkern um?
  • Wer haftet bei Unfällen auf der Baustelle?
  • Wer leistet Schadensersatz bei Mangelfolgeschäden nach der Fertigstellung des Bauwerks?

 

Wir begleiten Sie gerne in allen Phasen Ihres Bauvorhabens.

 


Zum Immobilienrecht zählen neben Kauf und Verkauf von Grundstücken auch Regelungen zu Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten, Wegerechten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten. Diese Rechte werden im Grundbuch eingetragen und gelten für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks.


 

Wir helfen Ihnen dieses komplexe Rechtsgebiet zu verstehen, damit Sie Ihre Immobilienziele sicher und erfolgreich erreichen können

 

 
 
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