RH-Recht
Rechts- und Fachanwaltliche Beratung und Vertretung
 

Damit Sie erhalten was Ihnen zusteht

Die Gründe, mit denen Versicherer ihre Leistungspflicht ablehnen, werden immer „kreativer“ und für Laien zunehmend unverständlicher. Versicherer berufen sich oft auf subjektive oder objektive Risikoausschlüsse, Obliegenheitsverletzungen oder die angebliche Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten.


Bei privaten Krankenversicherungen greifen Versicherer inzwischen häufig zu Vertragskündigungen oder sogar zur Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung.


Im Bereich der Haftpflichtversicherungen, sei es Privat- oder Berufshaftpflicht, wird die Deckung oft mit der Behauptung abgelehnt, der Versicherungsfall sei grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden.


Wenn Sie nach der Ablehnung der Deckung durch Ihren Versicherer beschließen, rechtliche Schritte mit Hilfe eines Rechtsanwalts einzuleiten und bei Ihrem Rechtsschutzversicherer um eine Deckungszusage anfragen, folgt oft die nächste böse Überraschung: Der Rechtsschutzversicherer lehnt die Deckung ebenfalls ab und übernimmt dabei meist die Argumentation des ursprünglichen Versicherers.


Diese Entwicklung konnte man in den vergangenen Jahren leider sehr genau beobachten, was zu einem eindeutigen Fazit führt:


Nur, wer mit professioneller Hilfe seine Rechte gegen den Versicherer durchsetzt, erhält am Ende das, wofür er Beiträge gezahlt hat.

Seit dem Jahr 2008 gibt es ein reformiertes Versicherungsvertragsgesetz (VVG), welches bedeutend verbraucherfreundlicher ist, als das vorangegangene. Es lohnt sich in jedem Fall genau zu üprüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche gegen den Versicherer zustehen.


Wir stehen Ihnen bei allen versicherungsrechtlichen Fragen zur Seite


Einige Beispiele, warum es Sinn macht, einen Anwalt zu konsultieren:


Ein Versicherungsfall ist eingetreten

Erfahrungen zeigen, dass das frühzeitige Einbeziehen eines Rechtsanwalts die Regulierung durch den Versicherer in allen Versicherungszweigen erheblich beschleunigen kann. Besonders im Bereich der Unfallversicherung empfehlen wir, bereits die erste Schadenmeldung mit professioneller anwaltlicher Hilfe zu erstellen. Oft wird eine ungenaue Beschreibung des Unfallhergangs von Versicherern genutzt, um Zahlungen zu verweigern.


Mein Versicherer wirft mir Falschangaben bei meiner Schadenmeldung vor

Der Leistungsantrag ist die Grundlage für den Erhalt von Leistungen aus einem Versicherungsvertrag. Versicherer nutzen echte oder vermeintliche Fehler in diesen Anträgen oft aus, indem sie dem Versicherungsnehmer vorsätzliche falsche Angaben unterstellen und sich auf vollständige Leistungsfreiheit berufen. So einfach ist es jedoch nicht: Der Versicherer wird nur dann leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen, falsche Angaben gemacht hat. Selbst bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer zur anteiligen Leistung verpflichtet.
Darüber hinaus muss die Leistungsverweigerung gemäß § 28 Abs. 4 VVG weitere formale Voraussetzungen erfüllen, die nicht immer eingehalten werden. Selbst wenn Ihnen im Leistungsantrag ein Fehler unterlaufen sein sollte, sollten Sie sich nicht auf eine angebliche Leistungsfreiheit verweisen lassen, sondern einen Anwalt beauftragen, die Voraussetzungen der Leistungsfreiheit zu überprüfen.


Der Versicherer lehnt die Kostenübernahme wegen angeblicher Vorvertraglichkeit bzw. Nachvertraglichkeit ab

Entscheidend für die Eintrittspflicht des Versicherers ist der Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Diese Frage muss bei jeder Versicherungsart gesondert geprüft werden. Dabei können Sie davon ausgehen, dass Ihr Versicherer stets die für ihn günstigste Auslegung anstrebt. Deshalb ist es ratsam, durch einen Anwalt überprüfen zu lassen, ob der Versicherer tatsächlich wegen Vorvertraglichkeit oder Nachvertraglichkeit von der Leistungspflicht befreit ist.


Zahlt mein Rechtschutzversicherer bei einem Streit mit meinem Versicherer?

Versicherungsrechtliche Streitigkeiten sind in der Regel vertragliche Streitigkeiten. Vertragsrechtsschutz ist grundsätzlich bei den üblichen Rechtsschutzpolicen enthalten und damit gedeckt.


Mein Rechtschutzversicherer "empfielt" mir einen bestimmten Anwalt

Sie haben freie Anwaltswahl. Bedenken Sie, ob Ihr Rechtsschutzversicherer zum selben Konzern gehört, wie die Versicherungsgesellschaft, gegen die Sie vorgehen wollen. Es sind Tendenzen zu beobachten, dass ein Rechtsschutzversicherer die Interessen einer anderen Konzerngesellschaft schützen will. Gerade dann, wenn Ihr Rechtsschutzversicherer und die Versicherungsgesellschaft, gegen die Sie vorgehen wollen, zum selben Konzern gehören, sollten Sie also die ausgesprochenen Empfehlungen mit großer Vorsicht genießen.



Haben Sie weitere Fragen? Wir stehen Ihnen gerne bei der Beratung, außergerichtlichen Vertretung und Prozessführung im Versicherungsrecht zur Seite.

 
 
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