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Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsangelegenheiten zwischen Privatpersonen aber auch Unternehmen, ohne dass ein spezielles Rechtsgebiet davon betroffen ist. Es wird daher auch als Privatrecht bezeichnet und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Bürger und Unternehmen. Geläufig ist daher auch die Bezeichnung Bürgerliches Recht (von lat. cives = Bürger).


Zivilrecht ist ein umfassendes Gebiet im zwischenmenschlichen Zusammenleben und unterscheidet sich dadurch grundlegend vom öffentlichen Recht und Strafrecht. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen gleichberechtigten Parteien, sowohl natürlichen als auch juristischen Personen. Häufig werden die Begriffe Zivilrecht, Bürgerliches Recht und Privatrecht synonym verwendet, obwohl sie nicht exakt dasselbe bedeuten.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet die Grundlage des allgemeinen Zivilrechts in Deutschland. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht, bei dem eine Partei in Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt handelt, stehen im Zivilrecht die beteiligten Parteien auf gleicher Ebene.


Den Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches finden Sie unter folgendem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/


Als Ihr Anwalt für Zivilrecht in Heinsberg beraten und vertreten wir Sie gerne in sämtlichen rechtlichen Fragen des allgemeinen Zivilrechts.


Das Allgemeine Zivilrecht umfasst grundsätzlich alle Angelegenheiten, die im beruflichen oder privaten Alltag auftreten können. Es wird zwischen dem bürgerlichen Recht und speziellen Rechtsgebieten unterschieden, die für bestimmte Bereiche gelten, wie beispielsweise Handelsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und viele weitere.

Etwaige spezielle Bereiche des Zivilrechts finden sie auf unserer Seite Fachbereiche.


Im allgemeinen Zivilrecht vertreten wir Sie gerne unter anderem bei folgenden Problemstellungen:


  • Kaufrecht und sonstiges Vertragsrecht
  • Unternehmensrecht
  • Recht der unerlaubten Handlungen
  • Ungerechtfertigte Bereicherungen
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse
  • Unterlassung von Besitzstörungen
  • Prüfung von Verträgen
  • Entwurf von Vereinbarungen
  • Geltendmachung von Schadenersatz
  • Vermittlung bei Streitigkeiten mit anderen
  • ...
 
 
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